Die Fertigung und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln wird im Zuge der Effizienz verstärkt an externe Hersteller und Labore ausgelagert. Der Auftraggeber ist gemäß der im EU-GMP-Leitfaden definierten Grundsätze verpflichtet, bei Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln im Lohnauftrag vor Beginn der Vertragsbeziehung sowie in regelmäßigen Abständen Audits durchzuführen, um die GMP-Compliance des Auftragslabors bzw. des Lohnherstellers sicherzustellen.
Unser Service beinhaltet:
- Vorbereitung
- Durchführung von GMP-Audits
- Berichterstellung zum durchgeführten GMP-Audit
- Nachverfolgung von Abweichungen